Samstag, 10. Juli 2021

Sachverständiger, "Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, aha, wäre an der Wiener Börse? Falsch.".

 
Sehr geehrter Herr Professor mit Studienabschluss in Universität FIRMEN ABC, ausgewiesen durch Firmbenbuch und UID oder ATU wie Steuernummer!
 
Ich, derzeit über die Nachricht von https://wien.orf.at/stories/3112101/ erschüttert, ich habe Sie gestern von einem Festnetztelefon in der Nähe von Höbenbach angerufen, konnte dabei nicht wissen, wo Sie derzeit in Ihrem Verlangen nach Geld verfahren, so dass ich bei Nachfrage nach Ihrer Diplomarbeit und Habil. Schrift über den (nicht steuerlich geprüften oder gar erfassten) Eintrag zu https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/06/sachverstandiger-und-welchen-manfred.html oder https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/06/lese-postzustellung-erlaubt-oder.html mit meinem Kundenbetreuer, Herrn Thomas ETZBACHER, erst später Rücksprache halten werde, da ja im Unterschied zu Herrn Mag.rer.soc.oec. Manfred FUCHS (dem einen) Herr Dr.iur.Mag.iur. Philipp STEINSKY (der andere) so wie Sie (und der eine andere) an Universität Graz, nicht jedoch wie Bernd GENSER, ahm, an Technischer Universität Graz, so wohl auch die Meinung von Robert HOLZMANN, einen vormals nur außerordentlichen Universitätsprofessor der Universität Wien mit eben solcher, ja, außerordentlichen Habilitierung an Universität Wien, da ja Promotion und Dissertation zu dieser ungleichen Arbeit nach angeblicher Diplomarbeit in Graz, geleisteten, also, diesen an sich nur für oder ohne Geld und Währung geleisteten Beitrag des Herrn Pensionsexperten namens Robert HOLZMANN im Statut des Generaldirektors der Österreichischen Nationalbank ungleich dieser (Bank) selbst und jeder Überweisung gar je Zahlung wie Auftrag in Erfüllung dieses Wunsches für diesen oder andere in eben solcher (anderen) Bank und dessen (nicht in zentraler Verwaltung erbrachten) Erweisung von Gewerbe zum Vorteil der Allgemeinheit studierten.
 
  • WIENER BÖRSE.
  • BANK FÜR TIROL UND VORARLBERG AG ungleich HOFER IMMOBILIENTREUHAND GmbH und andere Unternehmungen, aha.
    • Lese bei Einzahlung von je EUR 10.000,00 über die direkte Erhöhung von Eigentümerkonten.
    • Lese über das Verhalten der HOFER IMMOBILIENTREUHAND GMBH und der FRUCHTNIEßER AUS ERBE.
    • Lese als Nichterbe über den Nachteil, die Erhöhung der Konten nur durch Arbeit und Leistung erwirken zu können.
    • Lese daher die steuerlicher Erklärung über Einkommen ungleich der nachträglichen Behebung von Fruchtgenuss aus Erbe.
    • Lese bei Wechsel des Arbeitsplatzes über die Nichtmöglichkeit des Erbens von selbst.
    • Lese weitere Erklärung, die zeigt, bei direkter Einzahlung auf Treuhandkonten diese erhöht sind.
    • Lese also also die allgemeine Erhöhung der Konten bei Gutschrift zu eigenen Konten, da ja Eigentümerkonten.
    • Lese dabei den Fehler, da hier Eigentümerkonten von Nichterben oder Nichterbe nicht von Erben unterschieden wurden.
    • Lese bei Einzahlung auf ein Erbkonto als Nichterbe über weitere Fehler in der Verwaltung von Nichterben
    • Lese nach Leistung von Arbeit als Nichterbe über die Nichtbezahlung durch Erben.
    • Lese bei Nichtbezahlung durch Erben über die spätere Vergütung eben hierüber in Erklärung von Einkommen.
    • Lese Beitragsgrundlage für Versicherung ungleich Bemessungsgrundlage für Einkommen.
    • Lese bei Prüfung von Fruchtgenuss aus Erbe die Unmöglichkeit, bei nicht erbrachter Verwaltung dies als Nichterbe zu tun.
    • Lese bei (Fremd!)Verwaltung diese nicht eigene als eigene Leistung und Arbeit zu ermessen gar unmöglich ist.
    • Lese von Eigenkapital und Fremdkapital, lese von Eigenverwaltung und Fremdverwaltung.
    • Lese bei Verwaltung, die im Beruf keine Eigenverwaltung erbringt, über deren Einkomen aus Verwaltungsmandat.
    • Lese somit den konkreten Unternehmensgegenstand von Verwaltungen ungleich dem fremdverwalteten Gegenständen.
    • Lese mit Privateinlage, also, nicht einer im Umsatz besteuerten Einnahme über diese Erklärung.
    • Lese von EUR 30.000,00 im Juni 2018, erwiesen auf Treuhandkonten, die dann noch keine Bankkonten waren.
    • Lese von vormaliger Erarbeitung eines Geldbetrages von EUR 30.000,00.
    • Lese bei Besteuerung von Einkommen über die so dann durch andere Leistung erbrachte Sicherstellung dieser.
    • Lese im Unterschied zum Erben bei Fruchtgenuss aus Erbe über den Zugriff auf Kapital im Nachhinein.
    • Lese von zu geringen Fruchtgenüssen von Erben.
    • Lese von der Hinzubringung von Pensionen, beispielsweise in Unterscheidung von Witwenpension zu vermögenden Erben.
    • Lese so dann von der weiteren Notwendigkeit der Erben in Erbringung von eigener Arbeit und Leistung.
    • Lese und vermute, das Einkommen aus Erbe nicht (mehr oder gar nie aus)reichte
    • Lese bei Empfang von Geld und im vormaligen Unwissen über Herkunft die spätere Erklärung dieses.
    • Lese also bei Spielen ohne Anmeldung und Gewerbe über Einsätze ohne vormaliger Arbeit und Leistung
    • Lese bei Einnahme von registrierten Gegenübern die steuerliche Erfassung von Einnahmen.
    • Lese von Einnahmen ungleich nicht steuerlich erfasster Einnahmen.
    • Lese bei Einnahmen mit falscher Verbuchung von vormaligen Entnahmen und Zusatzbelastung bei internem Regress.
    • Lese bei Prüfung der Treuhandgesellschaft diese ungleich der Bank.
    • Lese bei Bank die Verrechnung je Buchungszeile.
    • Lese bei Guthaben oder Rückstand die Bewegung ungleich dem Zweck und der Verwendung von Geld.
    • Lese bei späteren Einnahmen durch nicht im Erbe betriebenen Unternehmen über mögliche vormalige Erben mit späteren Unternehmen.
    • Lese bei Unternehmen mit Erbvermögenstausch über die etwas sonderbare Interpretation von Finanzwissenschaft.
    • Lese von Dienstverhältnis bei Arbeitgebern im Zusatz zu Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
    • Lese von möglicherweise noch dritter Einkunfts wie Einkommensquelle bei Fruchtgenuss aus Erbe.
    • Lese für Verwaltung die Aufgabe, für Erben möglichst ohne Aufwand und kostenlos die Arbeit zu leisten.
    • Lese bei Beauftragung der Drittparteien über die Delegation von Arbeit, am besten für viel Leistung und ohne Bezahlung dafür.
    • Lese bei jährlichem Zugriff und Auszahlung aller Kapitalien aus Erbe über Erben
    • Lese bei Nichtarbeit von Nichtbesteuerung, da ja dann die Arbeit durch die Hauptmieter vormals selbst geleistet wurde.
    • Lese bei Hauptmieten an Erben, die für Wohnraum und Gewerberaum Platz erkannten, über die Erkenntnislehre bei Erben.
    • Lese also mit oder ohne Erben in Hauptmietvertrag oder Untermietvertrag von weiteren Nichterben.
    • Lese mit Nichterben über die Erbringung von Geldern für Erben.
    • Lese bei Darstellung des Treuhandkontos über die Unterscheidung zum Bankkonto.
    • Lese mit Bank und Finanz über Steuerkonten.
    • Lese mit Bank und Finanz über Versicherungskonten.
    • Lese bei Nichterbe, also, mir selbst über die mir nicht vorhandene Möglichkeit der Anhäufung von Fruchtgenuss.
    • Lese mit Entnahme als Einkommen über falsche Bezeichnungen bei versteckten Arbeitsverhältnissen.
    • Lese somit bei Belassung von Fruchtgenuss, Behebung dieses und später wieder Rückzahlung von weiteren Unterschieden.
    • Lese von Einkommen ungleich Privatentnahmen und falsch gelisteten Nichterben als für Erben arbeitenden Nichtbezahlten
    • Lese bei Ableben über die Nichtmöglichkeit, das Ableben, sei es männlich oder weiblich, weiterhin fortzubezahlen.
    • Lese von Aufkündigungen in Todesfällen, die bei Betreuung gar nicht so einfach als solche zu betreuen sind.
    • Lese bei Abweichung durch veränderte Interpretation von Franz MAILER und Georg MAILER über deren Vorstellungen zur Welt.
    • Lese ohne Verteilung auf Guthaben anderer Eigentümerkonten über diese Erklärung.
    • Lese bei EUR 30.000,00 nur den Fall Lukas PIRKO.
    • Lese als unbezahlter Selbstständiger über die Korrekturen der Hauptmieten, seit 1. Jänner 2012 als solche vor und nach.
    • Lese von Korrektur der EUR 7.205,47 und EUR 1.381,78, wie offensichtlich auch von Finanzamt gewünscht.
    • Lese wie halte fest, die Rechnungen in diesem Fall ja von Untermieterin oder Mieter von "Top 16 (Wohnung 16)" selbst zu leisten.
    • Lese von Steuernummer 12 353 2822 und der (rückwirkenden) Anpassung hierdurch.
    • Lese von Multiplikationen mit "Minus (Eins)" ungleich "Normierung [von (Geld)Beträgen (je Währung) und Konto]".
    • Lese in diesem Fall von Differenzbeträgen der Erben, da die zwei Nichterben keine Fruchtnießer aus Erbe sind.
    • Lese bei Wunsch auf Nachzahlung durch Privateinlagen über die Thomas MAILER leistete, über diesen.
    • Lese also über jenen Erben, der dann besteuerte Einnahme leisten wollte, aha.
    • Lese vom vormaligen Erben eines Zwölftels die Nichtablösung weiterer Anteile zu Lebzeiten.
    • Lese ein Drittel ungleich vier Zwölftel, hatte vielleicht einmal Sechsunddreißigstel oder andere Bruchteile.
    • Lese als Nichterbe über das andere Drittel, welches auch nicht das zweite Drittel ist. 
    • Lese also und wiederhole.
    • Lese im Fall des nächsten Todesfalles von Erhöhung des einen Zwölftels auf ein Neuntel durch weiteres Erbe.
    • Lese von vier Zwölftel, habe dann Todesfall, dann den Wunsch, drei Neuntel, da ja ein Drittel durch drei diese drei Neuntel.
    • Lese bei Wunsch von vier Erben und einem Drittel die Bruchrechnung eines Zwölftels ungleich eines Neuntels
    • Lese und wiederhole den einzigen Fall, in dem ein Erbe mit einem geerbten Zwölftel drei andere Zwölftel für Geld kaufte.
    • Lese über Übernahme von einem Zwölftel und später drei Zwölftel über den Beruf der Betreuung von Vermögen.
    • Lese also im Fall von Georg MAILER, Thomas MAILER und Franz MAILER über weitere Erbschaften.
    • Lese also im Fall von eher nicht so vermögenden Erben über die nicht ausreichenden Früchte aus diesen Genüssen.
    • Lese in dem Fall die, so darf es vermutet werden, Umsatzbesteuerten Früchte, die dann aber nicht Einkommensbesteuert sein sollten.
    • Lese über das Einkommen der Nichterben, die ja dann selbst als Erben anderen Ortes aufgrund von Geld für Arbeit Leistung erbringen.
    • Lese bei Erben mit Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit über den Bedarf von Geld.
    • Lese als Nichterbe ohne Fruchtgenuss aus Erbe über den Nachteil, gar nicht auf diese Form von Genuss rückgreifen zu können, ja, vor.
    • Lese somit bei Einkommen von Erben über dessen Erklärungen und je nach Vermögen und Lage nachgefragter Befindlichkeit.
    • Lese von Angebot und Nachfrage.
    • Lese bei Betreuung dieser den Unterschied zu Nichterben.
 
In anderen Worten, nachdem man in Wien in der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, keine Aktiengesellschaft als solche verbuchte, aus pädagogischen Gründen hierzu jedoch eine andere Kapitalgesesllschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese als solche über befristeten Hauptmietvertrag je Umsatzsteuervoranmeldung unter Führung und Vorstellung zu vormaliger Immobilientreuhand nahm, könnte es in der Lehre darüber und für die an sich nicht als Aktiengesellschaft geführte https://www.hofer.cc/ so sein, dass man nur im Erdgeschoss und ungleich der Hinterlassung von UZA I ("Top 1", wie "Gewerbelokal 1"), UZA II ("Top 2", wie "Gewerbelokal 2"), UZA III ("Top 3", wie "Gewerbelokal 3") wie auch UZA IV in Betrachtung der vormaligen Hochschule für Welthandel in 1190 Wien die Anteilsnahme an Grund und Eigentum ungleich Kaptal lehrte, ahm, und den jungen Menschen somit den Raum und die Möglichkeit je Wohnung oder Eigenheim per Vorstellung zu diesem und Herkunft der Mittel samt Verwendung zu eben diesen diese gewährt und dies selbst unter Prüfungs(an)teilnahme (je Studienausweis und Matrikelnummer für Einschreibung, also, für Inskription) an https://www.firmenabc.at/wirtschaftsuniversitaet-wien_BKzd oder jeder anderen Universität in Wien, Österreich, Europa oder der Welt für sich je einer Prüfung, sei sie schriftlich oder mündlich archiviert, zu lernen, da man erst Gelerntes später in Theorie und Praxis bei Betrachtung je eines Gegenübers in Unterscheidung zu anderen zu diesem Vorteil ohne Annahme dieses im Nachteil des Vergangenen lehren kann.
 
Ich, später vielleicht einmal mit einer an Börse notierter Aktiengesellschaft über einen gewissen Anteil an einer Unternehmung und somit aller Vermögenstitel verfügend, ich danke Ihnen, der ich nicht im Gewerbe des Geldhandels für Ausweis eines Hauptmietvertrages ungleich dem dabei beanspruchten Eigentum für dieses Eigentum ohne Arbeit und Leistung zu eben diesem an sich nur ererbten ungleich diesem Nichterben tätig wurde, jedoch von dieser und durch andere Personen ermöglichte Tätigkeit samt Dienstleistung großen (Vermögens)Vorteil (je Geld und Schein samt Münze) zog, also, danke ich Ihnen (und Ihrer bei Bank beantragter Bankbestätigung), ahm, die Aufsicht durch Herrn https://www.firmenabc.at/ccp-austria-abwicklungsstelle-fuer-boersengeschaefte-gmbh_KXvR ungleich jener, die https://www.firmenabc.at/person/zechner-josef_jhfmjd betreffen würde, zur Kenntnis genommen zu haben.
 
 
 
 
.................................... 
Ihre Grüße an Ewald NOWOTNY und Robert HOLZMANN, beide nicht in einem von drei möglichen Schritten an Wirtschaftsuniversität Wien bestanden habend.

Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese em.o.Univ.Prof.Dr.iur. ungleich Herrn em.a.o.Univ.Prof.Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soec.oec(.).".
#. Hinweis: Lese, "Lese em.o.Univ.Prof.Dr.iur. ungleich Herrn em.a.o.Univ.Prof.Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soec.oec(.).".
#. Hinweis: Lese, "Lese em.o.Univ.Prof.Dr.iur. ungleich Herrn em.a.o.Univ.Prof.Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soec.oec(.).".
#. Hinweis: Lese, "Lese em.o.Univ.Prof.Dr.iur. ungleich Herrn em.a.o.Univ.Prof.Dr.rer.soc.oec.Mag.rer.soec.oec(.).".

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