Sonntag, 30. Mai 2021

Sachverständiger, "Sie wollten die Prämien monatlich oder jährlich erhalten? Aha.".

 
Sehr geehrte Prüfung zur Vorauszahlung von Jahresprämien je Polizzennummer (Beachte: Bei Monatsprämie die Prämien über Jahr betrachtet um 2 % höher.)!
 
Gerne übe ich in Betrachtung des Zeitraumes, hier vom 30. Mai 2021 bis bestimmten Tag im November 2011 nicht vollständig korrekt auf Grund und Lage von Tages, Monats oder Jahresprämien je nicht eingetretenem Risiko für eben diese nicht in Anspruch genommene Rückvergütung für Versicherung als diese per Polizze und Nummer ermittelt, also, stelle ich bei anderer Versicherung(sgruppe) für mögliches Angebot durch Vorstandsvorsitzenden oder Aufsichtsratsvorsitzenden der jeweiligen Ländergruppe, dann der Gruppe Gesamt, also, gerne übe ich und stelle für G. G. und Gruppe Gesamt je Firmenbuchnummer oder Umsatzsteueridentifkation als auch Firmenbuchnummer wie folgt dar, also, stelle ich mit Versicherungssteuer von elf Prozent und Anmeldung zu anderer Steuer, also, beispielsweise Motorbezogene Versicherungssteuer und somit der Unterscheidung von Beitrag für Versicherung ungleich Steuer oder Gebühr für Staatlichkeit wie folgt fest.


Nun, ich, hier überlegend, die Versicherung, also, neuerlich den Beitrag für Prämie und nicht nachweislich eingetretenem Risiko, also, an sich die Servo ungleich einer Pumpe zu wechseln, ja, wechseln zu lassen, ich stelle mit dem Wunsch, das Kennzeichen W 51210X von meinem Privatautomobil abnehmen zu wollen, für die derzeit die Prämie der Vollkaskoversicherung nicht rückerstattet habende https://www.generali.at/privatkunden/ also fest, dass die Rückerstattung vermutlich nicht erfolgt ist, da die Vorleistung an SK Versicherung an sich nicht mehr gemäß vorliegendem Erlagschein an diese zu leisten war, die vorgeleistete oder rückgeleistete Aufarbeitung des Falles des Clubbeitrages für OEAMTC somit auch in Bezugnahme auf die Diplomarbeit von https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71334897500003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Teuschl&offset=0 denkbar wäre, da ja nicht er oder der andere https://www.firmenabc.at/karl-teuschl-gmbh_Xtr ist.

Ich, hier im Jahr 2008 von einem Philosophen der Universität Wien neuerlich in seiner mir nicht vorliegenden Habil. Schrift in eben diesem Verfahren der vormaligen Dissertation missbraucht worden, da er, namentlich als Mitbetreuer oder (Be)Gutachter meiner Diplomarbeit im Katalog erst nach Ansuchen auf Transparenz zum Ordinariat Hon.Prof.Dr.phil. Wolfgang KATZENBERGER eingetragen, sich also später, wann auch immer diese später dann gewesen sein soll, natürlich nicht erinnern konnte, niemals Betreuung zugesagt zu haben, ich hoffe somit dem anderen, also, beispielsweise dem Architekten namens https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71372290210003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Teuschl&offset=0 gedient zu haben, als ich die Habil. Schrift und Dissertation in Anrechnung an das Diplom in Bratislava durch Herrn Mikulas LUPTACIK, ein vormals als Ökonom anzunehmender, ja, eben solcher, wenn auch vielleicht doch eher vormals Mathematiker gewesen sein könnte, also, ich hoffe insofern auch Mikulas LUPTACIK bei Entlehnung der Habil. Schrift von Doktor der Rechtswissenschaften und damals nicht durch verschriftlichte Dissertation erwiesenen Herrn Heinrich OTRUBA eben diesen bei Öffentlichem Gericht und dessen Hof zur Anrechnung der Vorstudien von Heinrich OTRUBA als diesen ungleich jedes anderen wie auch seines mir nicht bekannt gewordenen leiblichen Vaters und dessen Vorstudium an anderer Universität unter Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Otruba wie https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,Gustav%20Otruba&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0 samt dem Fall Mikulas LUPTACIK und der Haftung der Slowakei ungleich Österreich in Annaberg unter Nachfrage von Speis und Trank für Besteuerung der Vermutung im ehemaligen Ordinariat von https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,Heinrich%20Otruba&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0 ungleich anderen eben solchen vorsprechen ließ.

Mit den besten Grüßen.




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Ihr Lukas PIRKO, hier im Jahr 2016 Herrn M. wie Michael, ja, TEUSCHL die Kontrakttheorie im Voraus für den fehlenden Eintrag zu 1965 erklärt habend.

Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese FN UID ATU und https://www.firmenabc.at/ernst-hofmann-gesellschaft-mbh_Krd.
#. Hinweis: Lese, "Lese FN UID ATU und https://link.springer.com/content/pdf/10.1057/gpp.1983.2.pdf.".

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