Montag, 31. Mai 2021

Sachverständiger, "Beurteilung der Versicherungen je Polizze, ja, aus Sicht des Kunden.".

 
Sehr geehrte Damen und Herren (Beachte: Die verschiedenen Zeitabstände zwischen vormaligen Diplomen, Dissertationen und Habilitierungen, nicht Promotionen.)!
 
Folgende Überlegungen ergeben sich je Polizze und der Bitte, man möge Prämie im Voraus oder im Nachhinein an Zahlungsreferenz überweisen. 

  • Pflichtversicherungen bei einem Menschen, folglich ich selbst, meines Wesens nach am 12. Oktober 1979 in Sankt Pölten geboren, sie wie folgt:
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine, da nur Versicherungsnummer, also, 3875 12 10 79 (per Ecard) genannt wurde.
    • In Bezug auf Mensch, es zu sein hat: Bei Selbstständigkeit derzeit Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
    • Prämienhöhe: Gemäß der Inanspruchnahme der (Vor)Periode immer diese (Nach)Periode.
    • Bedeutet: Von Jahr zu Jahr verschieden, man genauso gut in konkreter Bezahlung des Arztes bei Inanspruchnahme bezahlen könnte. 
    • Beispiel: Die Abrechnungen und Vorschreibungen, die der Kunde zumeist selbst verwalten muss, zeigte dies auch bei Apotheke.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-sozialversicherung.html.
    • Konkreter Fall für Sozialversicherungsnummer 3875 12 10 79: Derzeit ist mit einem Prämienrückstand zu rechnen, was auch falsch sein kann.
  • Pflichtversicherung bei einem Privatautomobil, gekauft im November 2011, sie nach Klärung mit https://www.vvo.at/ wie folgt:
  • Pflichtversicherung vormals SK Versicherung, nach Kündigung durch nicht bestehende SK Versicherung bei Zuweisung anderer Versicherung, sie lautet:
    • Konkreter Fall für Kennzeichen "W 51210X": Nach Selbstaufarbeitung der Beiträge an SK Versicherung an GENERALI (AG) und VVO mitgeteilt.
      • Zu unterscheidende Kundennummer (bei vormals SK Versicherung (AG), dann GENERALI (AG): Gibt es scheinbar keine.
      • Nachzahlung bei SK Versicherung: Beachte Übernahme durch GENERALI AG im Jahr 2020 (vgl. Verständigung).
      • Aufklärung des Erlagscheines: GENERALI (AG) ist ja nicht SK Versicherung (AG), also, SK AG nicht der Zahlungsempfänger ist.
      • Die Nachzahlung an SK Versicherung (AG): Nach Unklarheit des Erlagscheines mit Überweisung durch Bank erledigt.  
      • Anmerkung: Eigentlich wäre auch diese Nachzahlung aufgrund der Übernahme durch GENERALI (AG) gar nicht notwendig gewesen.
      • Begründung: Nicht notwendig gewesen, so man es mit Polizzennummern anhand der Prämienveranlagung soeben erklärt.
      • Nennung des Betrages für aufgekündigte Versicherung: Nach Aufkündigung durch SK Versicherung (AG), ja, an sich unklar gewesen.
      • Umrechnung oder Neuberechnung für Pflichtversicherung: Pflichtversicherung also nur bis 31. März 2020 Bestand hatte.
      • Rückvergütung aus Vollkasko bei GENERALI (AG): Wäre demnach bei solcher für 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 gegeben.
      • Erkläre soeben den Fall: Da bei maximaler Ausbeutung des Kunden dann nochmals für April bis Ende November nicht veranlagt.
      • Stelle fest: Es somit bei EUR 925,35 den Spielraum übrig lässt, die Vollkasko an sich für unnotwendig zu erkennen.
      • Beachte: Bei Abstellung des Autos am Zweitwohnsitz dies durchaus als zulässige Interpretation Geltung haben kann.
      • Beachte: Bei Wechsel zu Erstwohnsitz nach Wien, so die Verkehrslage in 1200 Wien, jedoch anders sein könnte
      • Beachte: Im Übrigen, bei Volkswagen, der nicht mein Eigentum ist, es nicht von mir zu erklären war.
      • Weitere Erkenntnis: Und den Zeitwert des Volvo V70, D5, Automatik, in Abwägung der Prämien neu zu versichern.
      • Bedeutet: Bei Aufkündigung durch SK Versicherung (AG), es bei GENERALI (AG) oder Zuweisung an andere Versicherung es ergibt.
      • Ergibt: SK Versicherung nachträglich bezahlt, es in diesem konkretem Fall bedeuten könnte.
      • Ergibt: Rückvergütung der Prämien für Vollkasko an GENERALI (AG) für Vorauszahlung 1. April bis Ende 30. November 2021. 
      • Ergibt: Acht Monate je einem Zwölftel von EUR 925,35 und somit mehr als die Pflichtversicherung anzeigen ließ.
      • Ergibt: Bei Beibehaltung der Vollkaskoversicherung mehrere Möglichkeiten.
      • Ergibt: Auf monatliche Prämie anpassen, wenngleich dies pro einem Jahr auch 2 % mehr an Kosten für Lukas PIRKO verursacht.
      • Ergibt: Bei Schätzung von maximal EUR 2.000,00 für Volvo V70, D5, Automatik, eine Verteilung je Monat.
      • Ergibt: Insofern der Betrag von cirka EUR 175,00 pro Monat Pflichtversicherung plus Vollkasko zu 100 % (ab)deckt.
      • Ergibt: In jedem Fall schiene bei Rückvergütung die Prämie für alle drei Teilbeträge samt Vollkasko für April und Mai 2021 bezahlt.
      • Ergibt: Somit wäre bei monatlicher Prämienanpassung diese für Juni 2021 zu leisten.
      • Ergibt: April, Mai und Juni 2021, also, des Jahres 2021, das zweite Quartal, zwei weitere folgen noch.
      • Ergibt: Bei Schätzung und nicht konkretem Erlagschein EUR 100,00 für drei Teilbeträge als Pflichtversicherung.
      • Ergibt: Bei Schätzung und nicht konkretem Erlagschein EUR 75,00 für Vollkasko.
      • Ergibt: Bei Schätzung zu nicht vorliegendem Zahlschein durch Versicherung einen Betrag von EUR 175,00.
      • Ergibt: Die Möglichkeit, dies auch in Bargeld zu leisten, nicht wahr?
      • Zitiere ohne offenen Beträgen an SK Versicherung: Somit kein Betrag für SK Versicherung offen.
      • Zitiere Bild 93 in https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-und-hier-die.html.
      • Zitiere ohne offenen Beträgen an Verkehrsamt: Nach Leistung von EUR 301,76 für SK Versicherung und EUR 14,30 kein Betrag offen.
      • Zitiere in Umstellung von SK Versicherung (AG) in Rücksprache mit GENERALI (AG): Erklärung der Pflichtversicherung je Beitrag.
      • Erläutere nun die drei Teilbeträge der Pflichtversicherung in zwei verschiedenen Wortlauten:
        • Feststellung: Jahresprämie (oder jährliche Nettoprämie), es wohl nur eine Überweisung meinte.
        • Feststellung: Versicherungssteuer (11 %), es wohl nur eine Überweisung meinte.
        • Feststellung: Motorbezogene Haftpflichtversicherung oder Jährliche Versicherungssteuer II, nur eine Sache meinte.
        • Feststellung: Die sieben nun folgenden Interpretationen also wie folgt lauten könnten.
        • Interpretation: Umverteilung der EUR 925,35 dividiert durch zwölf Monate, es Möglichkeit zur Bedenklichkeit ergibt.
        • Interpretation: Hierbei erfolgte kein Zugriff auf vormalig geleistete Prämien, sei es an SK oder GENERALI.
        • Interpretation: Beachte also die Prämien an SK Versicherung (AG) oder GENERALI (AG).
        • Interpretation: Unterscheide dabei Polizzennummer vormals SK Versicherung (AG) von GENERALI (AG).
        • Interpretation: Die Prämien wurden also nicht in Anspruch genommen, so die Feststellung bis heute.
        • Interpretation: Der Zeitraum November 2011 bis Dezember 2020 ergab somit Mindestschätzung von EUR 10.000,00.
        • Interpretation: Natürlich könnte so ein Betrag auch für den Kunden veranlagt werden oder sein.
      • Keine Nachzahlung an GENERALI (AG), da ja am 1. Dezember 2020 einen Betrag von EUR 925,35 erhielt.
      • Die Umwidmung des Beitrages von EUR 925,35 wäre insofern wie folgt denkbar (gewesen):
        • Jährliche Prämie oder Jährliche Nettoprämie (verschieden genannt): EUR 331,96.
        • Versicherungssteuer 11 %: EUR 36,52.
        • Motorbezogene Versicherungssteuer oder Jährliche Versicherungssteuer II (verschieden genannt): EUR 739,44.
    • Bedeutet: Die Jährliche Prämie wird auch Jährliche Nettoprämie genannt, aha.
    • Bedeutet: Die Motorbezogene Versicherungssteuer wird auch Jährliche Versicherungssteuer II genannt. 
    • Bedeutet: Die Motorbezogene Versicherungssteuer oder jährliche Versicherungssteuer II blieb zum Vorjahr, also, zum Jahr 2020 unverändert.
    • Bedeutet: Bei Leistung von EUR 925,35 plus EUR 301,76 und EUR 14,30 ergibt gesamt EUR 1.341,41.
    • Bedeutet: Dieser Betrag von EUR 1.341,41 ist weit über der jährlichen Pflichtversicherung erwiesen.
    • Bedeutet: Wohlgemerkt, in diesem konkreten Fall für Volvo V70, D5, Automatik(!), mit Kennzeichen "W 51210X".
    • Bedeutet: Bei Zuweisung einer Versicherung dies durch diese selbst erwiesen sein hätte können.
    • Bedeutet: Dabei wurde kein einziger Geldbetrag aus den Prämien von November 2011 bis Mai 2021 in Anspruch genommen.
  • Pflichtversicherungen für die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, sie wohl wie folgt zu nennen sind:
    • Zu unterscheiden ist: Die Pflichtversicherung als Mieter von "Wohnung 12" zu Versicherung der Liegenschaft als Eindritteleigentümer.
    • Heisst in Bezug auf die Liegenschaft an sich: Siehe Verwaltungstätigkeit von https://www.hofer.cc/.
    • Vermerkt bei Eigentümer ungleich Hauptmieter: Es nicht dem Untermieter unterlag, die Eigentümerabrechnung zu übernehmen.
    • In Bezug auf erbrachtes Verwaltungshonorar: Siehe Betriebskostenabrechnung, bezahlt durch Hauptmieter.
    • Bedeutet: Bei acht Wohnungen und drei Gewerbelokalen, vormals nur durch zwei Gewerbelokale, acht Wohnungen und Leerstand.
    • Bedeutet: Der Leerstand somit die Betriebskosten als falsches oder echtes Mandat der Verwaltung oder Erben zeigt.
    • Erklärung: Somit nur bei drei Hauptmietern mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Erfassung durch 12 353 2822 erklärbar.
    • Ergänzende Anmerkung für Erben: Je Zweck der Benützung von Fläche und Voranmeldung, FA Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien.
    • Zitation: FA steht für Finanzamt, ist also im Fall von 12 353 2822 in Wien vorliegend, so die Liegenschaft hierbei gezeigt habend.
    • Zitation: Bei Steuernummer 12 353 2822 seit 1. Jänner 2012 durch Einsichtnahme in Fruchtgenuss und Eigentümerabrechnung aufgearbeitet.
    • Zitation: Unbezahlte Aufarbeitung, wie bei Erklärung der Hauptmieten in Korrektheit über Steuernummer 12 314 4057 erklärt.
    • Beachte: Weder Erben noch Nichterben, seien sie Eigentümer oder Fruchtnießer, haben die Verwaltung der Liegenschaft bezahlt. 
    • Ausnahme: Man wäre in ein Hauptmietverhältnis an sich oder der Leistung von Bauverwaltungsmandaten einverstanden gewesen.
  • Nichtpflichtversicherungen bei einem Menschen, sie wohl wie folgt zu nennen sind:
    • Konkreter Fall für Zusatzversicherung MERKUR: Als Versicherung, wenn auch mit Prämie unterbrochen, gegeben.
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Rückrechnung aller geleisteten Prämien ist nach heutigem Ermessen keine Unterdeckung anzunehmen.
    • In Bezug auf Rechtsschutz, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 0843853.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine, es wird jedoch ein GK(Bindestrich)Konto mit 409003 genannt.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-rechtsschutzversicheru_14.html.
    • Konkreter Fall Fondsgebundener Lebensversicherung bei UNIQA (AG): Als Versicherung, wenn auch mit Prämie unterbrochen, gegeben.. 
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint somit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf Fondsgebundene Lebensversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 2230529.
    • Kundennummer: Als Kundenkontonummer wird 10030670 genannt.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen..
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-fondsgebundene.html.
    • Konkreter Fall für Vollkasko bei Volvo V70, D5, Automatik, GENERALI (AG): Als Versicherung, wenn auch in Umwidmung, gegeben..
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf vormals Vollkaskoversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 000(Bindestrich)0675(Bindestrich)6505 KFZ.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-vollkaskoversicherung.html
    • Konkreter Fall für Rechtsschutzversicherung ARAG: Als Versicherung, ja, mit Vorleistung der Jahresprämie,(!) gegeben.
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf Rechtsschutz, es also im Fall der Polizzennummer das Beispiel zu sein hat(te): R750871643.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Möglicherweise von KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG oder Lukas PIRKO unterbrochen, nachbezahlt (Wolfgang PIRKO).
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-rechtsschutzversicheru.html.
    • Konkreter Fall für Haushaltsversicherung DONAU (AG): Als Versicherung, ja, mit Vorleistung der Jahresprämie, aha,(!) gegeben.
    • Anmerkung: Vermutlich keine Pflichtversicherung, da im Eintritt des Schadens an sich dieser je Prämienveranlagung abzuwägen ist.
    • Begründung: Versicherungslehre.
    • In Bezug auf Haushaltsversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): U009303(Bindestrich)J.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Vormals weder durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG noch Lukas PIRKO unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-haushaltsversicherung.html.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Mensch, in dem Fall ich selbst, also, für Herrn Lukas PIRKO, ahm, ergibt sich:
    • In Bezug auf Pflichtversicherung: Bei Nichteinzahlung, man Leistung direkt oder nachträglich zu bezahlen hat.
    • Prämienhöhe: Wird nicht allein durch Mathematik, Ökonomie, Politik und Staat wie Soziales ermittelbar sein.
    • Sinnhaftigkeit von SVS Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
    • Sinnhaftigkeit von UNIQA Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
    • Sinnhaftigkeit von MERKUR Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Mobilität, in dem Fall für mich selbst, also, ergibt sich bei Volvo V70, D5, Automatik:
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Ableitung aus der Pflichtversicherung, da Versicherungssteuer an Staatlichkeit geht.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Ableitung aus der jährlichem Versicherungssteuer II, da auch hier an Staatlichkeit geht.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Lukas PIRKO somit seit November 2011 zumindest vorläufig geschätzte EUR 6.300 geleistet
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Was dieser konkreten Leistung entgegenstand, entzieht sich dem Steuerzahler an sich.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man erlaubt ist zu sagen, dieses Kennzeichen immer nur für Privatauto Volvo V70 verwendet.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Es also nie im Wechsel zu anderem Volvo V70 oder Volkswagen noch anderem stand.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man bei Vorbereitung zum Tausch von Servopumpe Koordination besprechen konnte.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Der Tausch daher bereits mit Vertragswerkstätte und Versicherung koordiniert.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man ja aufgrund von Prämien für Vollkasko hierüber mit GENERALI Rücksprache führen könnte.
    • In Bezug auf die Veranlagung bei Staat ergibt sich somit: Derzeit keine nähere Erklärung, da EUR 14,30 an Verkehrsamt geleistet wurden.
    • In Bezug auf Erweis: Lese Bild 95 in https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-und-hier-die.html.
    • In Bezug auf die Unterbrechung der Jährlichen Nettoprämie: In Korrektur durch GENERALI (AG) an sich als Auflösung möglich.
    • In Bezug auf die Neuversicherung durch GENERALI (AG): Man ja die EUR 925,35 für die Jährliche Nettoprämie verwenden konnte.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Unterkunft, vormals nicht an mich selbst ermöglicht, also, ergibt sich bei "Wohnung 12":
  • Für die Unterscheidung zur Gesamtversicherung der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, ergibt sich:
    • Die Prüfung der https://www.hofer.cc/ und deren Mandanten, die allesamt Erben sind, so man es mit zwei Drittel Nichterben bei Eigentum auf den Fruchtgenuss aus vormaligem (Vor)Erbe und nachmaligem (Nach)Erbe bezieht.
    • Die Problematik, um Fruchtgenuss von (Vor/Nach/Vor/Nach)Erben zu übernehmen, müss(t)en auch [(Nach/Vor)(Vor/Nach)]Erben ver(st)erben, um diesen Fruchtgenuss an nachträgliche Erben neuerlich anhand des Erbes zu decken, das Problem dabei eben exakt dieses gewesen war.
    • Die Betreuung solcher Liegenschaften als einfach zu bezeichnen, konnte somit widerlegt werden.

Ich, Herr Lukas PIRKO, vermutlich auch hier mit anderen Menschen verwechselt, ich hoffe somit meine Prämien erklärt zu haben.

Mit den besten Grüßen.




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Lukas PIRKO, gemäß Finanzamt aus der Besteuerung mit 12 314 4057 nur aus der vormaligen Übernahme und Korrektur von 12 353 2822 erklärbar (gewesen).
 
Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/.".
#. Hinweis: Lese, "Lese https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/.".

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