Montag, 31. Mai 2021

Sachverständiger, "Bedeutet, (Edith) NEMEC ungleich (W.) LITTICH ungleich (Ch.) BOSCHAN.".

 
Sehr geehrte Frau Professorin, Doktorin und Magistra https://www.wu.ac.at/finance/people/faculty/littich!
 
Gerne lasse ich, drei (ehemalige) Ordinarien (ungleich dem damals noch nicht als Ordinarius und Nachfolger von .......................... tätig gewordenen ..........................., Coautor von ...................., also, gerne lasse ich, hier den ehemaligen Rektor ..................................... an meine Dissertation, später auch Habilitierung, ja, erinnert habend, also, gerne lasse ich, der ich später die eine Information nicht außerordentliche Professur, jedoch Institutsvorstand und vormalige Assistenzprofessur bei http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.o/o900349.htm bestätigen konnte, also, gerne lasse ich, hier den Slowaken ohne Hilfe durch Prag richtigerweise zurück nach Bratislava gestellt habend, also, wiederhole, gerne lasse ich, drei ehemalige Ordinarien) der Österreichischen Gesellschaft für Operations Research nicht als den einen noch tätigen https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=460, ja, möglicherweise eher Deutschen, aha, also, lasse ich diesen an sich nicht die drei vormals nicht in Pension befindliche Ordinarien als den noch nicht in Pension befindlichen einen, der sich mit https://homepage.univie.ac.at/immanuel.bomze/ an Universität Wien unter Deutscher Namensgebung selbst kennen gelernt hat, also, lasse ich den vormals in Deutschland geborenen (wie in http://www.iap.tuwien.ac.at/~gebeshuber/TU_Karrieren.pdf zitierten https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=5358) und späteren Österreicher(ischen Coautor https://ufind.univie.ac.at/de/person.html?id=2038), ja, lasse ich diesen hier nochmals mit https://oegor.wordpress.com/ogor-vorstand/ wie in Erläuterung des Diploms, des Doktorates und der Habil. Schrift von https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,Immanuel%20Bomze&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0 als diesen einen Herrn Ordinarius (Doktor und Magister) an Universität Wien diesen Vornamen und NACHNAMEN für sich selbst lesen, ja, lasse ich Sie über Frau außerordentliche Universitätsprofessorin, Doktorin und Frau Magistra Edith LITTICH, vormals NEMEC, ja, mit Ihnen selbst in der Gliederung zur Beitragsleistung an Personenbezogene Daten, die eben bei Versicherung über Prämie gedeckt sein müssen, also, übe(!) ich in Rücksprache und Erinnerung an Gespräche mit Frau Valentine WENDLING eben diese zur Sprache gebrachten Gespräche, so auch der letzten Jahre, also, übe ich für die Überweisung per Erlagschein oder vormaligem Dauerauftrag, also, übe ich für Herrn außerordentlichen Universitätsprofessor Alois GEYER und den später in Wien tätig gewordenen Alexander MÜRMANN wie Christian LAUX oder die in Wien tätig gewordene Gyöngyi LÓRÁNTH, nicht jedoch die in Wien tätigen Xavier FREIXAS oder Jean TIROLE, also, unter Rücksichtnahme des Ortes und jeweiligen Gedächtnispreises an Alfred NOBEL in weiterer Einführung zur Erklärung des Jahres 1968, also, übe ich mit dem vormaligen Modell zur Erklärung einer Emeritierung im Alter von 68 Jahren zur vormaligen Unklarheit des vormals an Technischer Universität Wien Bestand gehabt habenden Ordinariates von Herrn (vormaligen Ordinarius und späteren) Hon.Prof.Dr.Phil. Wolfgang KATZENBERGER und dem durch Wikipedia ebenso ermöglichten Zitat durch https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred-Nobel-Ged%C3%A4chtnispreis_f%C3%BCr_Wirtschaftswissenschaften wie folgt weiter:
 
Man hofft mit dem ue eu  Fall von https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-lese-mit-vormaligen.html, also, man hofft den Fall https://www.club-carriere.com/clubcarriere/index.php/branchen/fachbeitraege/userprofile/110345 unter Rücksichtnahme auf https://www.firmenabc.at/person/tichy-geiserich_jgsofd, https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Geiserich_Eduard_Tichy wie http://agso.uni-graz.at/spannkreis/biografien/t/tichy_geiserich_eduard.html und https://de.wikipedia.org/wiki/Geiserich_E._Tichy, also, an sich der Gartenzwergabteilung der (Tschecho)Slowakei somit (und darüber hinaus noch) mehr Klarheit in der (Deutschen) Darstellung von (vormals nur rein Niederösterreichischen) Professuren (mit nachträglichem Auslauf im Burgenland, also, an sich jene Niederösterreicheische Professur mit Wiener Kennzeichen), die möglicherweise doch (auch in Österreich, also, in Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten, Salzburg und Oberösterreich, also, sogar in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg als Kennzeichen "W 51210X") gegeben (war, ja, wiederhole, man hofft somit an sich zwischen Ungarn und Slowenien ungleich zu Slowenien, Ungarn, der Slowakei und Tschechei die weit vor Russischer Besetzung, ah, Besatzung gegebenen Professuren, die eben diese Universitätsprofessoren und innen) waren, (näher, also, an sich in anderer Richtung, also, entweder gegen den Uhrzeigersinn von Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein oder im Uhrzeigersinn Italiens nebst Slowenien ungleich der in Ungarn gedrehten Papiere näher) gebracht zu haben. 




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Ihre Mitteilung an die echten Ordinarien, die ja dann die Promotionen nicht immer nach Erweisung von (richtigen) Dissertationen (falsche Diplome) verliehen haben.
 
Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".

Sachverständiger, "Beurteilung der Versicherungen je Polizze, ja, aus Sicht des Kunden.".

 
Sehr geehrte Damen und Herren (Beachte: Die verschiedenen Zeitabstände zwischen vormaligen Diplomen, Dissertationen und Habilitierungen, nicht Promotionen.)!
 
Folgende Überlegungen ergeben sich je Polizze und der Bitte, man möge Prämie im Voraus oder im Nachhinein an Zahlungsreferenz überweisen. 

  • Pflichtversicherungen bei einem Menschen, folglich ich selbst, meines Wesens nach am 12. Oktober 1979 in Sankt Pölten geboren, sie wie folgt:
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine, da nur Versicherungsnummer, also, 3875 12 10 79 (per Ecard) genannt wurde.
    • In Bezug auf Mensch, es zu sein hat: Bei Selbstständigkeit derzeit Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
    • Prämienhöhe: Gemäß der Inanspruchnahme der (Vor)Periode immer diese (Nach)Periode.
    • Bedeutet: Von Jahr zu Jahr verschieden, man genauso gut in konkreter Bezahlung des Arztes bei Inanspruchnahme bezahlen könnte. 
    • Beispiel: Die Abrechnungen und Vorschreibungen, die der Kunde zumeist selbst verwalten muss, zeigte dies auch bei Apotheke.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-sozialversicherung.html.
    • Konkreter Fall für Sozialversicherungsnummer 3875 12 10 79: Derzeit ist mit einem Prämienrückstand zu rechnen, was auch falsch sein kann.
  • Pflichtversicherung bei einem Privatautomobil, gekauft im November 2011, sie nach Klärung mit https://www.vvo.at/ wie folgt:
  • Pflichtversicherung vormals SK Versicherung, nach Kündigung durch nicht bestehende SK Versicherung bei Zuweisung anderer Versicherung, sie lautet:
    • Konkreter Fall für Kennzeichen "W 51210X": Nach Selbstaufarbeitung der Beiträge an SK Versicherung an GENERALI (AG) und VVO mitgeteilt.
      • Zu unterscheidende Kundennummer (bei vormals SK Versicherung (AG), dann GENERALI (AG): Gibt es scheinbar keine.
      • Nachzahlung bei SK Versicherung: Beachte Übernahme durch GENERALI AG im Jahr 2020 (vgl. Verständigung).
      • Aufklärung des Erlagscheines: GENERALI (AG) ist ja nicht SK Versicherung (AG), also, SK AG nicht der Zahlungsempfänger ist.
      • Die Nachzahlung an SK Versicherung (AG): Nach Unklarheit des Erlagscheines mit Überweisung durch Bank erledigt.  
      • Anmerkung: Eigentlich wäre auch diese Nachzahlung aufgrund der Übernahme durch GENERALI (AG) gar nicht notwendig gewesen.
      • Begründung: Nicht notwendig gewesen, so man es mit Polizzennummern anhand der Prämienveranlagung soeben erklärt.
      • Nennung des Betrages für aufgekündigte Versicherung: Nach Aufkündigung durch SK Versicherung (AG), ja, an sich unklar gewesen.
      • Umrechnung oder Neuberechnung für Pflichtversicherung: Pflichtversicherung also nur bis 31. März 2020 Bestand hatte.
      • Rückvergütung aus Vollkasko bei GENERALI (AG): Wäre demnach bei solcher für 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 gegeben.
      • Erkläre soeben den Fall: Da bei maximaler Ausbeutung des Kunden dann nochmals für April bis Ende November nicht veranlagt.
      • Stelle fest: Es somit bei EUR 925,35 den Spielraum übrig lässt, die Vollkasko an sich für unnotwendig zu erkennen.
      • Beachte: Bei Abstellung des Autos am Zweitwohnsitz dies durchaus als zulässige Interpretation Geltung haben kann.
      • Beachte: Bei Wechsel zu Erstwohnsitz nach Wien, so die Verkehrslage in 1200 Wien, jedoch anders sein könnte
      • Beachte: Im Übrigen, bei Volkswagen, der nicht mein Eigentum ist, es nicht von mir zu erklären war.
      • Weitere Erkenntnis: Und den Zeitwert des Volvo V70, D5, Automatik, in Abwägung der Prämien neu zu versichern.
      • Bedeutet: Bei Aufkündigung durch SK Versicherung (AG), es bei GENERALI (AG) oder Zuweisung an andere Versicherung es ergibt.
      • Ergibt: SK Versicherung nachträglich bezahlt, es in diesem konkretem Fall bedeuten könnte.
      • Ergibt: Rückvergütung der Prämien für Vollkasko an GENERALI (AG) für Vorauszahlung 1. April bis Ende 30. November 2021. 
      • Ergibt: Acht Monate je einem Zwölftel von EUR 925,35 und somit mehr als die Pflichtversicherung anzeigen ließ.
      • Ergibt: Bei Beibehaltung der Vollkaskoversicherung mehrere Möglichkeiten.
      • Ergibt: Auf monatliche Prämie anpassen, wenngleich dies pro einem Jahr auch 2 % mehr an Kosten für Lukas PIRKO verursacht.
      • Ergibt: Bei Schätzung von maximal EUR 2.000,00 für Volvo V70, D5, Automatik, eine Verteilung je Monat.
      • Ergibt: Insofern der Betrag von cirka EUR 175,00 pro Monat Pflichtversicherung plus Vollkasko zu 100 % (ab)deckt.
      • Ergibt: In jedem Fall schiene bei Rückvergütung die Prämie für alle drei Teilbeträge samt Vollkasko für April und Mai 2021 bezahlt.
      • Ergibt: Somit wäre bei monatlicher Prämienanpassung diese für Juni 2021 zu leisten.
      • Ergibt: April, Mai und Juni 2021, also, des Jahres 2021, das zweite Quartal, zwei weitere folgen noch.
      • Ergibt: Bei Schätzung und nicht konkretem Erlagschein EUR 100,00 für drei Teilbeträge als Pflichtversicherung.
      • Ergibt: Bei Schätzung und nicht konkretem Erlagschein EUR 75,00 für Vollkasko.
      • Ergibt: Bei Schätzung zu nicht vorliegendem Zahlschein durch Versicherung einen Betrag von EUR 175,00.
      • Ergibt: Die Möglichkeit, dies auch in Bargeld zu leisten, nicht wahr?
      • Zitiere ohne offenen Beträgen an SK Versicherung: Somit kein Betrag für SK Versicherung offen.
      • Zitiere Bild 93 in https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-und-hier-die.html.
      • Zitiere ohne offenen Beträgen an Verkehrsamt: Nach Leistung von EUR 301,76 für SK Versicherung und EUR 14,30 kein Betrag offen.
      • Zitiere in Umstellung von SK Versicherung (AG) in Rücksprache mit GENERALI (AG): Erklärung der Pflichtversicherung je Beitrag.
      • Erläutere nun die drei Teilbeträge der Pflichtversicherung in zwei verschiedenen Wortlauten:
        • Feststellung: Jahresprämie (oder jährliche Nettoprämie), es wohl nur eine Überweisung meinte.
        • Feststellung: Versicherungssteuer (11 %), es wohl nur eine Überweisung meinte.
        • Feststellung: Motorbezogene Haftpflichtversicherung oder Jährliche Versicherungssteuer II, nur eine Sache meinte.
        • Feststellung: Die sieben nun folgenden Interpretationen also wie folgt lauten könnten.
        • Interpretation: Umverteilung der EUR 925,35 dividiert durch zwölf Monate, es Möglichkeit zur Bedenklichkeit ergibt.
        • Interpretation: Hierbei erfolgte kein Zugriff auf vormalig geleistete Prämien, sei es an SK oder GENERALI.
        • Interpretation: Beachte also die Prämien an SK Versicherung (AG) oder GENERALI (AG).
        • Interpretation: Unterscheide dabei Polizzennummer vormals SK Versicherung (AG) von GENERALI (AG).
        • Interpretation: Die Prämien wurden also nicht in Anspruch genommen, so die Feststellung bis heute.
        • Interpretation: Der Zeitraum November 2011 bis Dezember 2020 ergab somit Mindestschätzung von EUR 10.000,00.
        • Interpretation: Natürlich könnte so ein Betrag auch für den Kunden veranlagt werden oder sein.
      • Keine Nachzahlung an GENERALI (AG), da ja am 1. Dezember 2020 einen Betrag von EUR 925,35 erhielt.
      • Die Umwidmung des Beitrages von EUR 925,35 wäre insofern wie folgt denkbar (gewesen):
        • Jährliche Prämie oder Jährliche Nettoprämie (verschieden genannt): EUR 331,96.
        • Versicherungssteuer 11 %: EUR 36,52.
        • Motorbezogene Versicherungssteuer oder Jährliche Versicherungssteuer II (verschieden genannt): EUR 739,44.
    • Bedeutet: Die Jährliche Prämie wird auch Jährliche Nettoprämie genannt, aha.
    • Bedeutet: Die Motorbezogene Versicherungssteuer wird auch Jährliche Versicherungssteuer II genannt. 
    • Bedeutet: Die Motorbezogene Versicherungssteuer oder jährliche Versicherungssteuer II blieb zum Vorjahr, also, zum Jahr 2020 unverändert.
    • Bedeutet: Bei Leistung von EUR 925,35 plus EUR 301,76 und EUR 14,30 ergibt gesamt EUR 1.341,41.
    • Bedeutet: Dieser Betrag von EUR 1.341,41 ist weit über der jährlichen Pflichtversicherung erwiesen.
    • Bedeutet: Wohlgemerkt, in diesem konkreten Fall für Volvo V70, D5, Automatik(!), mit Kennzeichen "W 51210X".
    • Bedeutet: Bei Zuweisung einer Versicherung dies durch diese selbst erwiesen sein hätte können.
    • Bedeutet: Dabei wurde kein einziger Geldbetrag aus den Prämien von November 2011 bis Mai 2021 in Anspruch genommen.
  • Pflichtversicherungen für die Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, sie wohl wie folgt zu nennen sind:
    • Zu unterscheiden ist: Die Pflichtversicherung als Mieter von "Wohnung 12" zu Versicherung der Liegenschaft als Eindritteleigentümer.
    • Heisst in Bezug auf die Liegenschaft an sich: Siehe Verwaltungstätigkeit von https://www.hofer.cc/.
    • Vermerkt bei Eigentümer ungleich Hauptmieter: Es nicht dem Untermieter unterlag, die Eigentümerabrechnung zu übernehmen.
    • In Bezug auf erbrachtes Verwaltungshonorar: Siehe Betriebskostenabrechnung, bezahlt durch Hauptmieter.
    • Bedeutet: Bei acht Wohnungen und drei Gewerbelokalen, vormals nur durch zwei Gewerbelokale, acht Wohnungen und Leerstand.
    • Bedeutet: Der Leerstand somit die Betriebskosten als falsches oder echtes Mandat der Verwaltung oder Erben zeigt.
    • Erklärung: Somit nur bei drei Hauptmietern mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung bei Erfassung durch 12 353 2822 erklärbar.
    • Ergänzende Anmerkung für Erben: Je Zweck der Benützung von Fläche und Voranmeldung, FA Dr. Adolf SCHÄRF Platz 2, 1220 Wien.
    • Zitation: FA steht für Finanzamt, ist also im Fall von 12 353 2822 in Wien vorliegend, so die Liegenschaft hierbei gezeigt habend.
    • Zitation: Bei Steuernummer 12 353 2822 seit 1. Jänner 2012 durch Einsichtnahme in Fruchtgenuss und Eigentümerabrechnung aufgearbeitet.
    • Zitation: Unbezahlte Aufarbeitung, wie bei Erklärung der Hauptmieten in Korrektheit über Steuernummer 12 314 4057 erklärt.
    • Beachte: Weder Erben noch Nichterben, seien sie Eigentümer oder Fruchtnießer, haben die Verwaltung der Liegenschaft bezahlt. 
    • Ausnahme: Man wäre in ein Hauptmietverhältnis an sich oder der Leistung von Bauverwaltungsmandaten einverstanden gewesen.
  • Nichtpflichtversicherungen bei einem Menschen, sie wohl wie folgt zu nennen sind:
    • Konkreter Fall für Zusatzversicherung MERKUR: Als Versicherung, wenn auch mit Prämie unterbrochen, gegeben.
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Rückrechnung aller geleisteten Prämien ist nach heutigem Ermessen keine Unterdeckung anzunehmen.
    • In Bezug auf Rechtsschutz, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 0843853.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine, es wird jedoch ein GK(Bindestrich)Konto mit 409003 genannt.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-rechtsschutzversicheru_14.html.
    • Konkreter Fall Fondsgebundener Lebensversicherung bei UNIQA (AG): Als Versicherung, wenn auch mit Prämie unterbrochen, gegeben.. 
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint somit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf Fondsgebundene Lebensversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 2230529.
    • Kundennummer: Als Kundenkontonummer wird 10030670 genannt.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen..
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-fondsgebundene.html.
    • Konkreter Fall für Vollkasko bei Volvo V70, D5, Automatik, GENERALI (AG): Als Versicherung, wenn auch in Umwidmung, gegeben..
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf vormals Vollkaskoversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): 000(Bindestrich)0675(Bindestrich)6505 KFZ.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Monatlich je Dauerauftrag von Lukas PIRKO geleistet, später durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-vollkaskoversicherung.html
    • Konkreter Fall für Rechtsschutzversicherung ARAG: Als Versicherung, ja, mit Vorleistung der Jahresprämie,(!) gegeben.
    • Anmerkung: Keine Pflichtversicherung, eine Unterbrechnung des Zeitraumes scheint so mit möglich und mitgeteilt.
    • Begründung: Bei Betrachtung der Anteilswerte kann keine Unterdeckung nachgewiesen werden.
    • In Bezug auf Rechtsschutz, es also im Fall der Polizzennummer das Beispiel zu sein hat(te): R750871643.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Möglicherweise von KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG oder Lukas PIRKO unterbrochen, nachbezahlt (Wolfgang PIRKO).
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-rechtsschutzversicheru.html.
    • Konkreter Fall für Haushaltsversicherung DONAU (AG): Als Versicherung, ja, mit Vorleistung der Jahresprämie, aha,(!) gegeben.
    • Anmerkung: Vermutlich keine Pflichtversicherung, da im Eintritt des Schadens an sich dieser je Prämienveranlagung abzuwägen ist.
    • Begründung: Versicherungslehre.
    • In Bezug auf Haushaltsversicherung, es also im Fall der Polizzennummer zu sein hat(te): U009303(Bindestrich)J.
    • Kundennummer: Gibt es scheinbar keine.
    • Prämienhöhe: Vormals weder durch KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG noch Lukas PIRKO unterbrochen.
    • Referenz: https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-haushaltsversicherung.html.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Mensch, in dem Fall ich selbst, also, für Herrn Lukas PIRKO, ahm, ergibt sich:
    • In Bezug auf Pflichtversicherung: Bei Nichteinzahlung, man Leistung direkt oder nachträglich zu bezahlen hat.
    • Prämienhöhe: Wird nicht allein durch Mathematik, Ökonomie, Politik und Staat wie Soziales ermittelbar sein.
    • Sinnhaftigkeit von SVS Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
    • Sinnhaftigkeit von UNIQA Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
    • Sinnhaftigkeit von MERKUR Beiträgen: Von Sachverständigen, weniger Sachbearbeitern und innen, per Berufsausweis zu prüfen.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Mobilität, in dem Fall für mich selbst, also, ergibt sich bei Volvo V70, D5, Automatik:
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Ableitung aus der Pflichtversicherung, da Versicherungssteuer an Staatlichkeit geht.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Ableitung aus der jährlichem Versicherungssteuer II, da auch hier an Staatlichkeit geht.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Lukas PIRKO somit seit November 2011 zumindest vorläufig geschätzte EUR 6.300 geleistet
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Was dieser konkreten Leistung entgegenstand, entzieht sich dem Steuerzahler an sich.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man erlaubt ist zu sagen, dieses Kennzeichen immer nur für Privatauto Volvo V70 verwendet.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Es also nie im Wechsel zu anderem Volvo V70 oder Volkswagen noch anderem stand.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man bei Vorbereitung zum Tausch von Servopumpe Koordination besprechen konnte.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Der Tausch daher bereits mit Vertragswerkstätte und Versicherung koordiniert.
    • In Bezug auf Kennzeichen "W 51210X": Man ja aufgrund von Prämien für Vollkasko hierüber mit GENERALI Rücksprache führen könnte.
    • In Bezug auf die Veranlagung bei Staat ergibt sich somit: Derzeit keine nähere Erklärung, da EUR 14,30 an Verkehrsamt geleistet wurden.
    • In Bezug auf Erweis: Lese Bild 95 in https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-und-hier-die.html.
    • In Bezug auf die Unterbrechung der Jährlichen Nettoprämie: In Korrektur durch GENERALI (AG) an sich als Auflösung möglich.
    • In Bezug auf die Neuversicherung durch GENERALI (AG): Man ja die EUR 925,35 für die Jährliche Nettoprämie verwenden konnte.
  • Für die Darstellung der Prämienveranlagung für Unterkunft, vormals nicht an mich selbst ermöglicht, also, ergibt sich bei "Wohnung 12":
  • Für die Unterscheidung zur Gesamtversicherung der Wallensteinstraße 3, 1200 Wien, ergibt sich:
    • Die Prüfung der https://www.hofer.cc/ und deren Mandanten, die allesamt Erben sind, so man es mit zwei Drittel Nichterben bei Eigentum auf den Fruchtgenuss aus vormaligem (Vor)Erbe und nachmaligem (Nach)Erbe bezieht.
    • Die Problematik, um Fruchtgenuss von (Vor/Nach/Vor/Nach)Erben zu übernehmen, müss(t)en auch [(Nach/Vor)(Vor/Nach)]Erben ver(st)erben, um diesen Fruchtgenuss an nachträgliche Erben neuerlich anhand des Erbes zu decken, das Problem dabei eben exakt dieses gewesen war.
    • Die Betreuung solcher Liegenschaften als einfach zu bezeichnen, konnte somit widerlegt werden.

Ich, Herr Lukas PIRKO, vermutlich auch hier mit anderen Menschen verwechselt, ich hoffe somit meine Prämien erklärt zu haben.

Mit den besten Grüßen.




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Lukas PIRKO, gemäß Finanzamt aus der Besteuerung mit 12 314 4057 nur aus der vormaligen Übernahme und Korrektur von 12 353 2822 erklärbar (gewesen).
 
Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/.".
#. Hinweis: Lese, "Lese https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/.".

Sachverständiger, "Der vormalige Fall Michael BUHL, aha, Barbara KURAS, soso.".

 
Sehr geehrter Aufsichtsrat der Wiener Börse, sehr geehrter https://www.wienerborse.at/ueber-uns/organisation/aufsichtsrat/!
 
Gerne informiere ich, hier das Jahr 2000 bis 2006 ungleich 2006 bis 2012 gemeint habend, also, informiere ich, später im Zeitraum von 2012 bis 2016 nicht als Doktor oder Doktorin erwiesen, also, ja, gerne informiere ich Sie nach Findung des Titels zu Ihrer nur im einen Fall für die Erinnerung an https://www.eyemaxx.com/downloads/cv_zapotocky_homepage_de.pdf vorliegenden Dissertation und den Fall Chemnitz eben diesen zu jedem anderen Fall wie im Unterschied von Berlin zu Wien wie folgt:
 
 
Nun, ich hoffe Ihnen und Ihren zwei weiteren Vorstandsmitgliedern in der Wiener Börse sehr gedient zu haben.
 
 
 
 
 .....................................
Ihr Lukas PIRKO, vormals einfacher Maturant, später in Studium (alter Studienordnung) diplomiert, dann auch promoviert wie auch habilitiert, da nötig geworden. 

Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese über Gesellschafter, also, Aktionäre der Wiener Börse Aktiengesellschaft, erkenne dabei eine Österreichische Abgeschlossenheit.".
#. Hinweis: Lese, "Lese über Gesellschafter, also, Aktionäre der Wiener Börse Aktiengesellschaft, erkenne dabei eine Österreichische Abgeschlossenheit.".

Sachverständiger, "Sie wäre nicht unter KURAS zu finden? Aha.".

 
Sehr geehrte Frau Professorin, Doktorin und Magistra https://www.wu.ac.at/finance/people/faculty/littich!
 
Gerne lasse ich, Herr Lukas PIRKO, im Jahr 2005 bei Wolfgang KATZENBERGER und Edgar TOPRITZHOFER Diplomarbeit vorgelegt habend, im Jahr 2008 Dissertation unter wiedeholtem Vortrag von NOBELpreisträgern im Gedächtnis an Alfred NOBEL in Wien zur Erklärung der eigentlichen Wissenschaft über falsche Wissenschaft diese vorgestellt habend, also, gerne lasse ich Sie über Frau außerordentliche Universitätsprofessorin, Doktorin und Frau Magistra Edith LITTICH, vormals NEMEC, ja, mit den Beiträgen ihrer selbst, also, mit Information durch https://lukaspirko2021bankundkreditwiekarte.blogspot.com/2021/05/sachverstandiger-bedeutet-wolfram.html unter Besonderheit des MÄDCHENNamens NEMEC ungleich ihrem angenommen Nachnamen durch, so darf es vermutet werden, Verehelichung mit Wolfram LITTICH, also, unter Rücksichtnahme von https://www.fondsprofessionell.at/news/unternehmen/headline/allianz-oesterreich-chef-littich-geht-umstrukturierung-steht-an-135463/ in Erweiterung einer möglichen Habilitierung im Jahr 1993 in Erinnerung an acht Jahre zuvor wie folgt informieren.
 

In anderen Worten, nachdem der derzeit durch drei Personenen erwiesene Vorstand der Wiener Börse im einen Fall, also, im konkreten Fall von https://www.wienerborse.at/uploads/u/cms/files/presse/de-cv-boschan.pdf mit https://www.ub.hu-berlin.de/de unter Aufruf von https://hu-berlin.hosted.exlibrisgroup.com/primo-explore/search?query=any%2Ccontains%2CChristoph+Boschan&search_scope=default_scope&displayField=all&pcAvailabiltyMode=false&dum=true&vid=hub_ub&displayMode=full&bulkSize=30&mode=Basic&tab=default_tab&highlight=true&institution=HUB_UB wie https://hu-berlin.hosted.exlibrisgroup.com/primo-explore/fulldisplay?docid=HUB_UB_ALMA_DS21584729240002882&context=L&vid=hub_ub&lang=de_DE&search_scope=default_scope&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=default_tab&query=any,contains,Christoph%20Boschan&mode=Basic, ja, mit genanntem Titel "Wertpapierhandelssysteme: Erscheinungsformen und Funktionsweisen, rechtliche Systematisierung und aufsichtsrechtliche Behandlung" und unter Nachweis von 534 Seiten tatsächlich ein Doktorat in Rechtswissenschaften unter offensichtlich gültigen Ersten Staatsexamen an der Humboldt Universität Berlin wie anschließender Erweisung einer verschriftlichten Dissertation an Technischer Universität Chemnitz ausweisen kann, was auch mit dem Beruf an sich in Zusammenhang zu bringen war, wäre eben dies die Voraussetzung für ein Bewerbungsgespräch nach Antrag auf Habilitierung und Erweisung durch vier andere Professuren gewesen.

Man hofft Ihnen in Wien, aber Österreich an sich, sehr geholfen zu haben.




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Ihre Mitteilung an die echten Ordinarien, die ja dann die Promotionen nicht immer nach Erweisung von Dissertationen verliehen haben.

Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".
#. Hinweis: Lese, "Lese mit vielen em.Dkfm. über diplomierte Volkswirte oder diplomierte Volkswirtinnen, habe bei em.Dkfm. nicht die female Bezeichnung.".

Sachverständiger, "Die Diplomarbeit von Barbara KURAS, ahm.".


Sehr geehrte Vorstand der Wiener Börse, sehr geehrter https://www.wienerborse.at/presse/vorstand/!
 
Gerne informiere ich Sie nach Findung des Titels zur Diplomarbeit von Michael BUHL wie folgt:
 
 
Nun, ich hoffe Ihnen und Ihren zwei weiteren Vorstandsmitgliedern in der Wiener Börse sehr gedient zu haben.
 
 
 
 
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Ihr Lukas PIRKO. 
 
Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese über Gesellschafter, also, Aktionäre der Wiener Börse Aktiengesellschaft, erkenne dabei eine Österreichische Abgeschlossenheit.".
#. Hinweis: Lese, "Lese über Gesellschafter, also, Aktionäre der Wiener Börse Aktiengesellschaft, erkenne dabei eine Österreichische Abgeschlossenheit.".

Sonntag, 30. Mai 2021

Sachverständiger, "Sie wollten die Prämien monatlich oder jährlich erhalten? Aha.".

 
Sehr geehrte Prüfung zur Vorauszahlung von Jahresprämien je Polizzennummer (Beachte: Bei Monatsprämie die Prämien über Jahr betrachtet um 2 % höher.)!
 
Gerne übe ich in Betrachtung des Zeitraumes, hier vom 30. Mai 2021 bis bestimmten Tag im November 2011 nicht vollständig korrekt auf Grund und Lage von Tages, Monats oder Jahresprämien je nicht eingetretenem Risiko für eben diese nicht in Anspruch genommene Rückvergütung für Versicherung als diese per Polizze und Nummer ermittelt, also, stelle ich bei anderer Versicherung(sgruppe) für mögliches Angebot durch Vorstandsvorsitzenden oder Aufsichtsratsvorsitzenden der jeweiligen Ländergruppe, dann der Gruppe Gesamt, also, gerne übe ich und stelle für G. G. und Gruppe Gesamt je Firmenbuchnummer oder Umsatzsteueridentifkation als auch Firmenbuchnummer wie folgt dar, also, stelle ich mit Versicherungssteuer von elf Prozent und Anmeldung zu anderer Steuer, also, beispielsweise Motorbezogene Versicherungssteuer und somit der Unterscheidung von Beitrag für Versicherung ungleich Steuer oder Gebühr für Staatlichkeit wie folgt fest.


Nun, ich, hier überlegend, die Versicherung, also, neuerlich den Beitrag für Prämie und nicht nachweislich eingetretenem Risiko, also, an sich die Servo ungleich einer Pumpe zu wechseln, ja, wechseln zu lassen, ich stelle mit dem Wunsch, das Kennzeichen W 51210X von meinem Privatautomobil abnehmen zu wollen, für die derzeit die Prämie der Vollkaskoversicherung nicht rückerstattet habende https://www.generali.at/privatkunden/ also fest, dass die Rückerstattung vermutlich nicht erfolgt ist, da die Vorleistung an SK Versicherung an sich nicht mehr gemäß vorliegendem Erlagschein an diese zu leisten war, die vorgeleistete oder rückgeleistete Aufarbeitung des Falles des Clubbeitrages für OEAMTC somit auch in Bezugnahme auf die Diplomarbeit von https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71334897500003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Teuschl&offset=0 denkbar wäre, da ja nicht er oder der andere https://www.firmenabc.at/karl-teuschl-gmbh_Xtr ist.

Ich, hier im Jahr 2008 von einem Philosophen der Universität Wien neuerlich in seiner mir nicht vorliegenden Habil. Schrift in eben diesem Verfahren der vormaligen Dissertation missbraucht worden, da er, namentlich als Mitbetreuer oder (Be)Gutachter meiner Diplomarbeit im Katalog erst nach Ansuchen auf Transparenz zum Ordinariat Hon.Prof.Dr.phil. Wolfgang KATZENBERGER eingetragen, sich also später, wann auch immer diese später dann gewesen sein soll, natürlich nicht erinnern konnte, niemals Betreuung zugesagt zu haben, ich hoffe somit dem anderen, also, beispielsweise dem Architekten namens https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71372290210003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Teuschl&offset=0 gedient zu haben, als ich die Habil. Schrift und Dissertation in Anrechnung an das Diplom in Bratislava durch Herrn Mikulas LUPTACIK, ein vormals als Ökonom anzunehmender, ja, eben solcher, wenn auch vielleicht doch eher vormals Mathematiker gewesen sein könnte, also, ich hoffe insofern auch Mikulas LUPTACIK bei Entlehnung der Habil. Schrift von Doktor der Rechtswissenschaften und damals nicht durch verschriftlichte Dissertation erwiesenen Herrn Heinrich OTRUBA eben diesen bei Öffentlichem Gericht und dessen Hof zur Anrechnung der Vorstudien von Heinrich OTRUBA als diesen ungleich jedes anderen wie auch seines mir nicht bekannt gewordenen leiblichen Vaters und dessen Vorstudium an anderer Universität unter Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Otruba wie https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,Gustav%20Otruba&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0 samt dem Fall Mikulas LUPTACIK und der Haftung der Slowakei ungleich Österreich in Annaberg unter Nachfrage von Speis und Trank für Besteuerung der Vermutung im ehemaligen Ordinariat von https://search.obvsg.at/primo-explore/search?query=any,contains,Heinrich%20Otruba&tab=hs-tab&search_scope=OBV_HS&vid=OBV&lang=de_DE&offset=0 ungleich anderen eben solchen vorsprechen ließ.

Mit den besten Grüßen.




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Ihr Lukas PIRKO, hier im Jahr 2016 Herrn M. wie Michael, ja, TEUSCHL die Kontrakttheorie im Voraus für den fehlenden Eintrag zu 1965 erklärt habend.

Referenzen.
#. Hinweis: Lese, "Lese FN UID ATU und https://www.firmenabc.at/ernst-hofmann-gesellschaft-mbh_Krd.
#. Hinweis: Lese, "Lese FN UID ATU und https://link.springer.com/content/pdf/10.1057/gpp.1983.2.pdf.".

Samstag, 29. Mai 2021

Sachverständiger, "Hier fehlten wohl die Dissertationen, da in diesem Fall nicht Voraussetzung.".

 
Sehr geehrte Schüler und innen (Beachte: Prüfe Habil. Schrift von Simon GÄCHTER an Universität Zürich, erinnere Ernst FEHR und Technische Universität Wien.)!
 
Nachdem man in Schule bei Professor und Professorin zumeist Lehrer und Lehrerinnen meint, sind diese auch je Schule und Haftung dieser, selbst wenn öffentlich, zu unterscheiden, da nicht alle Lehrer über vormalige Diplomstudien von Lehrerinnen als solche Lehrerinnen oder Frauen verfügt haben dürf(t)en, der Nachweis darüber somit nur von Schülern als solcher Vorteil geglaubt sein musste, bei Rück(üb)erweisung des Diploms von Frau genannter Schülerin jedoch diese Schülerin an sich an hierfür aushaftender Universität dieses Verdachtes und somit erst in weiterer Erweisung der Unschuld über diese Weisung eine hierfür passende Überweisung, beispielsweise an Universitätsklinik oder Gericht, nachweisbar sein müsste, also, nur die eine (Schülerin) als solche (eine ungleich zweier anderer) an solches eines Gericht und ungleich dreier (anderer) Universitätskliniken in (eben diesem einen) Niederösterreich wie auch in weiterer Folge nur diese eine Überweisung der einen bestimmten Bank nur dieser einen von drei und anhand von Firmenbuch, ja, Firmenbuchnummer, Umsatz wie Umsatzsteueridentifikation rekonstruierbaren Bank diese eine Überweisung (an Versicherung je einer genannten Universitätsklinik, nicht jedoch diese selbst, also, nicht jedoch selbst Universität, Schülerin Eins, Schülerin Zwei oder Schülerin Drei als solche eine ungleich jeder anderen und ungleich jedem Schüler nicht dieser andere Schüler oder diese andere Schülerin) sein hätte müssen.
 

Ich, später an einer Pädagogischen Hochschule eine ermöglichte Bakkaloriatsarbeit mit Hilfe jener Staaten, die diese ausserhalb der [einen (römisch) katholischen] Kirche (mit anderen Kirchen) und in (konfessionsübergreifender oder konfessionsloser) Unterstützung der (einen wie anderen) Kirche wie (eben) umgekehrt(er) Staatlichkeit (zu je einer diesen, ja, Kirchen), also, ich, zu späteren Zeitpunktes, also, immer eine Einheit je Vermessung von Zeit und an sich mit Unterstützung der Kirche für den in vormaliger Ewigkeit verweilenden Vatikan und dessen so dann doch feststellbare Staatlichkeit samt dessen wie jeder anderen Staatlichkeit zu eben dieser und weiterum Aufruf eines hierfür zu füllenden Kontos je einem Benützer eben dieses, ja, Kontos oder Staates, also, ich, späteren Standortes von einem anderen Betrag diesen ungleich jedes anderen Betrages für eben diesen oder weiteren Betrug vor Betrag diesen Betrag anhand von Geld und Währung ungleich (dem) Betrug (und dem Betragen in Schule) nachgeholt habend, ich stelle daher in vormals starker Belastung meiner oder anderer Person, also, stelle in der Volksschule mit Masterarbeit darüber und für diese Unterscheidung von nicht diplomierten oder diplomierten wie promovierten oder nicht promovierten Hochschullehrern und innen zu Hochschulprofessoren und innen wie Fachhochschulprofessoren und innen wie weiterer Unterscheidung je Universitätsprofessur, also, für Sie, die Sie alle gerne mich unbezahlt für Sie bezahlen lassen wollten, also, stellte man an ausgewählten Beispielen das Geld je Ausgabe und Nachfrage für Angebot von (verschiedener) Währung eben diese Währung je Geld und Einheit ungleich Polizze und Prämie samt Steuer für https://lukaspirko2021unterhaltundkosten.blogspot.com/ dar.
 
In anderen Worten, ich hoffe den Schuldirektor(inn)en (mit der Notiz zur Aktie der Erste Group zwischen Prag und Wien, ja, also, hoffe) somit gedient zu haben.
 
Mit den besten Grüßen an https://www.justiz.gv.at/lg-krems-an-der-donau/landesgericht-krems-an-der-donau/leitung~2c94848540b9d4890141c2ca11ef652d.de.html.
 
 
 
 
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Lukas PIRKO, hier nicht die Währung Ungarns, der Schweiz oder in Leihgabe an Erbfürstentum Liechtenstein benützt habend, aja.
 
Referenzen.
#. Hinweis. Lese, "Lese über die Möglichkeit von Finanzierung in Investition vor.". 
#. Hinweis. Lese, "Lese über die Möglichkeit von Finanzierung in Investition vor.".